• KFZ-Hauptuntersuchungen
  • Abgasuntersuchungen
  • Änderungsabnahmen
  • Oldtimergutachten
  • Gasanlagenprüfungen
  • und weitere Dienstleistungen

Ing. Büro Dipl.-Ing. Richard van der Burgt

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Starte durch - werde Prüfingenieur(in) m/w/d

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Starte durch – werde Prüfingenieur(in) m/w/d

Ausbildung zum Prüfingenieur gemäß § 29 Anlage VIII Hauptuntersuchung an KFZ StVZO für den Tätigkeitsbereich Fahrzeugprüfung

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik
  • Routinierter Umgang mit den gängigen MS Office Anwendungen
  • Strukturierte und selbständige Arbeitsweise
  • Teamkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
  • Dienstleistungsorientierte, selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Sicheres Auftreten und Kommunikationsstärke

Aufgaben

  • Eigenverantwortliche Durchführung von wiederkehrenden Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nach § 29 StVZO
  • Durchführung von Änderungsabnahmen gemäß § 19.3 StVZO
  • Erstellen von Prüfberichten, technischen Gutachten sowie Fahrzeugbewertungen
  • Prüf- und Gutachtertätigkeiten im Rahmen erteilter bzw. zugewiesener Befugnisse
  • Kompetenter Ansprechpartner für Kunden

Wir bieten Ihnen

  • Anspruchsvolle Tätigkeiten in einem erfolgsorientierten Team
  • Umfangreiches Schulungs- und Weiterbildungsangebot
  • Selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten in einem interessanten, weitgefächertem Aufgabengebiet • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Überdurchschnittliche Vergütung/leistungsorientierte Entlohnung
  • Möglichkeit zur Erlangung aller Fahrzeugklassen (außer D)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
KÜS-Prüfstelle Ing.-Büro R. van der Burgt
Holtweg 49
41379 Brüggen-Bracht
Tel. 0 21 57 - 12 44 880
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Kontakt

Ing. Büro Dipl.-Ing. Richard van der Burgt
An der Henkenmühle 14
41751 Viersen

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Fax:        02157 - 12 44 888

 

 

 

Gutachten Service

Schaden- und Wertguachten- Sofortservice

Schadengutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung sowie Reparatur und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.

Fahrzeugbewertung: Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Oldtimerwertgutachten:

(nach Classic-Analytics)

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt es an?

Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie, Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

Marktwert:

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Wiederherstellungswert:

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

Beweissicherung

z.B. Motor und Getriebegutachten

Datenschutzerklärung

Allgemeines

Wir freuen uns über Ihr Interesse an uns und an unserer Internetseite. An dieser Stelle möchten wir Sie über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung, Sperrung, Löschung und Nutzung von personenbezogenen Daten bei einem Besuch unserer Internetseite informieren. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese Datenschutzerklärung kann über unsere Internetseite jederzeit abgerufen werden.

Unser Umgang mit den Daten und deren Schutz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn dies durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, der Nutzer ausdrücklich hierin eingewilligt hat, dies für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt, erforderlich ist oder wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist.

Bitte beachten Sie, dass unsere Prüfingenieure im Rahmen der Vornahme von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen hoheitlich betraut sind und diesbezüglich als öffentliche Stelle besonderen Regelungen unterliegen. So dürfen Daten erhoben und verarbeitet werden, sofern dies für die Erfüllung der übertragenen öffentlichen Aufgaben notwendig ist.

Betreiberin dieser Internetseite und im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortlich ist :

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Die Nutzung unserer Internetseite ist grundsätzlich ohne die Angabe personenbezogener Daten möglich.

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Die Registrierung und Speicherung dieser Daten erfolgt grundsätzlich anonym und erlaubt uns in dieser Form keine Rückschlüsse auf Ihre Person, die Daten werden zudem nach Ende der Nutzung grundsätzlich wieder gelöscht. Ausnahmen hiervon bestehen nur, sofern wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder sofern Sie dem zustimmen.

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bei der Benutzung unserer Internetseite werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, sofern dies für die Ermöglichung oder Abrechnung der Inanspruchnahme unseres Internetangebotes oder für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung unserer Internetseite und der darüber angebotenen Dienste erforderlich ist.

Einzelne Dienste, wie etwa die Kommunikation mittels Kontaktformular, erfordern möglicherweise einen Login oder die einmalige Angabe personenbezogener Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Schlüsselnummern oder E-Mail-Adresse, da eine sinnvolle Nutzung dieser Dienste sonst nicht möglich ist. Während der Dauer und im Rahmen der Nutzung sind wir daher zur Erhebung und Verarbeitung der Daten berechtigt, wobei die Nutzung der Dienste freiwillig erfolgt.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur erhoben und verarbeitet, sofern Sie ausdrücklich darin einwilligen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Nutzung von Diensten, bei denen personenbezogene Daten erhoben werden müssen, eine jederzeit widerrufbare Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten erteilen.

Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Grundsätzlich erfolgt eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte nur, wenn dies aus Gründen der Vertragsabwicklung sowie Abrechnung in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite erforderlich ist.

Eine Übermittlung erfolgt außerdem, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die zuständigen, öffentlichen Stellen im Einzelfall Auskunft begehren und diese für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Eine Übermittlung erfolgt auch, wenn dies aus einem sonstigen berechtigten Interesse erforderlich ist.

Darüber hinaus erfolgt eine Übermittlung nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung. Eine einmal erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

In den Fällen der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der Übermittlung der Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

Für den Fall, dass wir bestimmte Teile der Datenverarbeitung auslagern („Auftragsverarbeitung“), verpflichten wir die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verarbeiten und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Widerruf von Einwilligungen

Sofern Sie Einwilligungen erteilt haben, können Sie diese Einwilligungen jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierfür genügt eine formlose Mitteilung, die Sie an uns richten können.

Speicherung der Daten

Die Daten werden grundsätzlich solange gespeichert, wie sie für den Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, benötigt werden.

Darüber hinaus bestimmen sich unsere Pflichten zur Aufbewahrung und letztlichen Löschung der unterschiedlichen Daten jeweils nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen, zudem können satzungsmäßige und vertragliche Aufbewahrungspflichten vorliegen.

Cookies

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Rechte des Nutzers

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden,
    sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

Stand: Mai 2018

Gutachten Service

Schaden- und Wertgutachten- Sofortservice

UnfallgutachtenSchadengutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischenGutachten Versicherung übernommen. Außerdem werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung sowie Reparatur und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.

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Oldtimerwertgutachten:

(nach Classic-Analytics)

oltimerwertgutachtenMarktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt es an ?

Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie, Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

  1. Marktwert
  2. Wiederbeschaffungswert
  3. Wiederherstellungswert

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