Ausbildung zum Prüfingenieur gemäß § 29 Anlage VIII Hauptuntersuchung an KFZ StVZO für den Tätigkeitsbereich Fahrzeugprüfung
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KÜS-Prüfstelle Ing.-Büro R. van der Burgt
Holtweg 49
41379 Brüggen-Bracht
Tel. 0 21 57 - 12 44 880
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Ing. Büro Dipl.-Ing. Richard van der Burgt
An der Henkenmühle 14
41751 Viersen
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Telefon: 02157 - 12 44 880
Fax: 02157 - 12 44 888
Schadengutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung sowie Reparatur und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Fahrzeugbewertung: Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.
(nach Classic-Analytics)
Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt es an?
Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie, Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.
z.B. Motor und Getriebegutachten
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Sie haben das Recht:
Stand: Mai 2018
Schadengutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung sowie Reparatur und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Fahrzeugbewertung: Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.
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Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt es an ?
Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie, Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:
z.B. Motor und Getriebegutachten