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Ab sofort Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr geöffnet |
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Ingenieurbüro Richard van der Burgt Wir sind Ihr KÜS-TEAM im Kreis Viersen, die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Richard van der Burgt. 
Wir bieten Ihnen Kfz-Hauptuntersuchungen (HU*) - Abgasuntersuchungen (AU*) - Änderungsabnahmen* (Abnahme technischer Änderungen) z.B. von Sonderrädern, Fahrwerkstieferlegungen, Leistungsänderungen, Rußpartikelfilter, Lenkrädern, Bremsleitungen, u.v.m. (* im Namen und auf Rechnung der KÜS). ++Jetzt auch Oldtimerbegutachtung* zur Erlangung des "H-Kennzeichens" (§23 StVZO) bei uns möglich+++
Die "Feinstaubplaketten" oder auch "Umweltplaketten" genannt, erhalten Sie ebenfalls bei uns. Wir prüfen Fahrzeuge jeder Art ohne Gewichtbegrenzung. Die Öffnungszeiten der Kfz-Prüfstelle sind Mo.- Fr. 9:00-18:00 Uhr, Sa. 10:00-13:00 Uhr und nach Terminvereinbarung. Für HU*, AU* oder Änderungsabnahmen* brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach vorbei. Wir prüfen auch schwere Fahrzeuge wie LKW und Omnibusse. Bei diesen Fahrzeugen bitten wir Sie um Beachtung unserer maximale Ausfahrtshöhe von 3,5 Metern.
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FeinstaubplaketteDie Feinstaubplakette – Was man dazu wissen sollte! Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 05.12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2008 sind die ersten Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, andere Städte werden folgen.In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Welches Fahrzeug mit welcher Plakette fahren darf, erfährt man aus seinen Fahrzeugdokumenten. Unter der Internetadresse www.kues. de/service/feinstaub lässt sich schnell und unkompliziert die der Schadstoffeinstufung des Fahrzeuges entsprechende Plakette ermitteln. Feinstaubplaketten erhält man bei den Prüfingenieuren der KÜS.
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Wichtige Informationen für unsere Kunden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sollten Sie folgendes beachten:
Wissenswertes Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigen-gutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Sie haben grundsätzlich als Geschädigte(r) die freie Wahl eines Sachverständigen ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.
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